
Von doppelvalentem Vermögen spricht man bei Vermögensposition die sowohl im Unterhalt als auch im Zugewinn Berücksichtigung finden können. Beispiel: A und B leben seit einem Jahr getrennt. Nach Einreichung des Scheidungsantrages verliert der A seinen Arbeitsplatz erhält aber eine Abfindung i.H.v. 100.000,- Euro. Aus dieser Abfindung muss A gru...
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